Darlegung des Streits
Darlegung der Positionen/Rechte/Ansprüche
Austausch auf der Sachebene
Wenn keine außergerichtliche Beilegung ermöglicht wird, dann Herbeiführung einer gerichtlichen Entscheidung
Vorgabe der örtlichen gerichtlichen Zuständigkeit durch die Prozessordnungen
Freie Wahl des Mediators und somit des Verhandlungsortes
Zusammenarbeit zur Beilegung des Streits
Darlegung von Interessen/ Bedürfnisse/Ziele
Austausch auf der Sach- und Beziehungsebene
Orientierung auf die Zukunft
Herbeiführung einer selbstbestimmten Entscheidung.
Einen Vergleich zwischen Gerichtsverfahren und Mediation können Sie auch hier in der Übersicht des Kollegen Dr. W. Grieger entnehmen, die über das Internetportal der IHK Essen veröffentlicht wurde.
Gesetzliche Grundlagen der Mediation in familienrechtlichen Sachen (§ 156 FamFG)
Gesetzliche Grundlagen der Mediation in familienrechtlichen Sachen (§ 36a FamFG)
Gesetzliche Grundlagen der Mediation in Zivilrechtlichen Sachen (ZPO)
Gesetzliche Grundlage der Mediation vor Klagerhebung
Gesetzliche Grundlage für ein Kostenfreies Informationsgespräch über Mediation
Richtlinie des Europarates zur Mediation
Leitlinien des Europarates für eine bessere Umsetzung der bestehenden Empfehlung für Familienmediation und Mediation in Zivilsachen vom 7. Dezember 2007
Mediation einfach erklärt I „erstellt von ESCHUJA“
Mediation einfach erklärt II Deutsche Stiftung für Mediation
Mediation in der Schule einfach erklärt v.d. deutschen Stiftung für Mediation.
Schulmediation ist ein Verfahren
Interkulturelle Mediation Ein Beispiel nach B. Bretschneider
Europäischer Verhaltenskodex für Mediatoren
Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation
Bundesverband Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt
Internationales Mediationszentrum für Familienkonflikte und Kindesentführung
Deutsche Gesellschaft für Mediation in der Wirtschaft
Center of Understanding in Conflict
Deutsche Stiftung für Mediation
Hinweise zur Mediation in EU-Ländern
Rechtsinstrumente der EU bei grenzüberschreitenden Mediationen