„Nicht jeder Konflikt lässt sich vermeiden — aber viele seiner Kosten.“
Hier können Sie sich über die entstehenden Kosten für eine Mediation oder Konfliktberatung bei uns informieren.
Kosten
Für die ersten vier Stunden eines Mediationsverfahrens fällt bei privaten Konflikten eine Pauschale in Höhe von 700,- € zzgl. Umsatzsteuer an. Die Medianten tragen die Kosten gemeinsam.
Für den Fall, dass die Mediation nach vier Stunden nicht beendet ist, berechnet sich die weitere Vergütung auf Basis eines Zeithonorars.
Der Honorarsatz pro Stunde liegt zwischen 200,- und 400,- € zzgl. Umsatzsteuer wobei dieser zu Beginn der Mediation vereinbart wird. Die Medianten tragen die Kosten gemeinsam.
Der Stundensatz orientiert sich nach den besonderen Umständen des Einzelfalles; insbesondere können hierbei Umfang und rechtliche Schwierigkeiten der Angelegenheit, Bedeutung des Falles für die Mediationsparteien, Zahl der Mediationsbeteiligten, Gegenstandswert nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, sowie fachspezifische Kenntnisse der Mediatorin berücksichtigt werden. Ein weiteres Kriterium ist die Frage, ob es sich um einen privaten oder einen Konflikt aus dem Wirtschaftskontext handelt.
Für Konflikte aus dem Wirtschaftskontext liegt der Honorarsatz nach dem Richtsatz der „Gesellschaft für Wirtschaftsmediation und Konfliktmanagement e. V.“. zwischen 250,- und 450,- € /h zzgl. Umsatzsteuer, welches auch als Tageshonorar mit den Parteien zu Beginn der Mediation vereinbart wird.
Sofern die Mediation von einer Rechtsschutzversicherung im Privatrechtsschutz getragen wird beträgt das Honorar 180 €/Stunde.
Es können neben dem Zeithonorar für die Mediationsgespräche auch Zeithonorare für Aktenstudium, Vorbereitung von Mediationssitzungen sowie Erstellen von Abschlussvereinbarungen vereinbart werden. Die Mediatorin kann die Zahlung eines angemessenen Honorarvorschusses verlangen.
Für einzelne Konfliktberatungsgespräche fällt bei privaten Konflikten ein Erstberatungshonorar i.H.v. 190,00 € zzgl. Umsatzsteuer an.
Für einzelne Konfliktberatungsgespräche im Wirtschaftskontext fällt ein Erstberatungshonorar i.H.v. 250,00 € zzgl. Umsatzsteuer an.
Es wird in der Summe nicht auf den Stundensatz, sondern auf die Optimierung der Dauer der Mediation Wert gelegt. Das Zusammenspiel zwischen Kompetenz der Mediatorin mit den jeweiligen Konfliktparteien ist entscheidend für eine schnelle Abwicklung des Mediationsverfahrens. Einzelne Konfliktberatungsgespräche können wegen des Erfordernisses der Allparteilichkeit der Mediatorin nicht zu einer Mediation unter ihrer Leitung führen.