„Um klar zu sehen genügt oft ein Wechsel der Blickrichtung“
Antoine de Saint-Excepery
Tätigkeitsgebiete
I.
Einzelkonflikt- beratungs- gespräche
Verfahrens-, Verhandlungs-, konfliktvorbeugende-, oder konfliktlösende Beratung zur Selbstklärung für deutsche und ausländische Mitbürger bei Konflikten
In der Familie und Partnerschaft
In der Wirtschaft
Zwischen Arzt und Patient
Bei interkulturellen Konflikten
In der Schule und in der Nachbarschaft
Beratung von Führungskräften in einer herausfordernden Situation – Klärung von belastenden Strukturen- Sicherung der eigenen Qualität- Strategieentwicklung
Beratung in Veränderungs- und Orientierungsprozessen – Klärung von belastenden Strukturen- Sicherung der eigenen Qualität
Beratung bei strafrechtlich relevanten Konfliktsituationen für Täter-Opfer Ausgleich Interessierte.
Beratung bei strafrechtlich relevanten Konfliktsituationen für Jugendliche und ihrer Eltern.
II.
Mediation
In der Familie und Partnerschaft, für deutsche und ausländische Mitbürger
Bei Trennung und Scheidung.
Bei umgangs-und sorgerechtlichen Konflikten.
Bei Gewalt in der Ehe und Partnerschaft – wenn das Interesse des Wohles der Kinder im Vordergrund steht.
Bei binationalen (Griechisch- Deutsch / Deutsch-Griechisch) Kindschaftskonflikten in Anwendung des HKÜ.
Bei Konflikten zwischen Geschwistern
Bei (gleichgeschlechtlichen) Lebenspartnerschaften
In der Wirtschaft, für deutsche und ausländische Mitbürger bei Konflikten
In Situationen mit kommunikativen Barrieren
Bei Veränderungen von Geschäftsbeziehungen
In Vertragsangelegenheiten
In Planungs-, Projektentwicklungs- und Gestaltungsverhandlungen.
Bei Betriebs- und Praxisübergaben sowie Nachfolgeregelungen
Bei Umstrukturierungen
In Mitbestimmungsfragen und Mitbestimmungsverhandlungen
In Forderungssachen
Zwischen Arzt und Patient, für deutsche und ausländische Mitbürger
In außergerichtlichen Haftungssachen
In Forderungssachen
Zwischen Rechtsanwalt und Mandant in Honorarforderungssachen.
Zwischen Steuerberater und Mandant in Forderungssachen.
In der Schule, für deutsche und ausländische Mitbürger
In Mobbingsituationen
In Situationen mit kommunikativen Barrieren
In der Nachbarschaft, für deutsche und ausländische Mitbürger.
In der Flüchtlingshilfe, für deutsche und ausländische Mitbürger.
In Forderungssachen betreffend Vermittlungsprovisionen.
In Forderungssachen aus diversen Dienstleistungen.
III.
Täter- Opfer- Ausgleich
Bei Delikten bei denen Täter und Opfer sich kennen und nicht nur eine Wiedergutmachung, sondern auch eine Konfliktregelung den künftigen Umgang miteinander erleichtert.
Bei Unterschlagungen gegenüber Firmen und Institutionen, wenn aus der Betroffenheit durch die Schädigung nicht nur ein Wiedergutmachungsbedarf, sondern auch ein Konfliktregelungsbedarf besteht.
Bei Sachbeschädigungen und Diebstählen in Einzelhandelsgeschäften, Einrichtungen, wie z.B. Kindertagesstätten oder Schulen, wenn aus der Betroffenheit durch die Schädigung nicht nur ein Wiedergutmachungsbedarf, sondern auch ein Konfliktregelungsbedarf besteht.
Nur bei Tätern, die sich ihrer Verantwortung für die Tat stellen.
Nur bei vorliegender Bereitschaft der Beteiligten bzw. der Ansprechpartner der Geschädigten Einrichtung, die über den erforderlichen Verhandlungsspielraum verfügen.