„Um klar zu sehen
genügt oft
ein Wechsel der Blickrichtung“

Antoine de Saint-Excepery

Tätigkeitsgebiete

I.

Einzelkonflikt-
beratungs-
gespräche

  • Verfahrens-, Verhandlungs-, konfliktvorbeugende-, oder konfliktlösende Beratung zur Selbstklärung für deutsche und ausländische Mitbürger bei Konflikten
    • In der Familie und Partnerschaft
    • In der Wirtschaft
    • Zwischen Arzt und Patient
    • Bei interkulturellen Konflikten
    • In der Schule und in der Nachbarschaft

  • Beratung von Führungskräften in einer herausfordernden Situation – Klärung von belastenden Strukturen- Sicherung
    der eigenen Qualität- Strategieentwicklung

  • Beratung in Veränderungs- und Orientierungsprozessen – Klärung von belastenden Strukturen- Sicherung der eigenen Qualität

  • Beratung bei strafrechtlich relevanten Konfliktsituationen für Täter-Opfer Ausgleich Interessierte.

  • Beratung bei strafrechtlich relevanten Konfliktsituationen für Jugendliche und ihrer Eltern.

II.

Mediation

 

  • In der Familie und Partnerschaft, für deutsche und ausländische Mitbürger
    • Bei Trennung und Scheidung.
    • Bei umgangs-und sorgerechtlichen Konflikten.
    • Bei Gewalt in der Ehe und Partnerschaft – wenn das Interesse des Wohles der Kinder im Vordergrund steht.
    • Bei binationalen (Griechisch- Deutsch / Deutsch-Griechisch) Kindschaftskonflikten in Anwendung des HKÜ.
    • Bei Konflikten zwischen Geschwistern
    • Bei (gleichgeschlechtlichen) Lebenspartnerschaften
  • In der Wirtschaft, für deutsche und ausländische Mitbürger bei Konflikten
    • In Situationen mit kommunikativen Barrieren
    • Bei Veränderungen von Geschäftsbeziehungen
    • In Vertragsangelegenheiten
    • In Planungs-, Projektentwicklungs- und Gestaltungsverhandlungen.
    • Bei Betriebs- und Praxisübergaben sowie Nachfolgeregelungen
    • Bei Umstrukturierungen
    • In Mitbestimmungsfragen und Mitbestimmungsverhandlungen
    • In Forderungssachen
    • Zwischen Arzt und Patient, für deutsche und ausländische Mitbürger
    • In außergerichtlichen Haftungssachen
    • In Forderungssachen
  • Zwischen Rechtsanwalt und Mandant in Honorarforderungssachen.
  • Zwischen Steuerberater und Mandant in Forderungssachen.
  • In der Schule, für deutsche und ausländische Mitbürger
    • In Mobbingsituationen
    • In Situationen mit kommunikativen Barrieren
  • In der Nachbarschaft, für deutsche und ausländische Mitbürger.
  • In der Flüchtlingshilfe, für deutsche und ausländische Mitbürger.
  • In Forderungssachen betreffend Vermittlungsprovisionen.
  • In Forderungssachen aus diversen Dienstleistungen.

III.

Täter- Opfer- Ausgleich

  • Bei Delikten bei denen Täter und Opfer sich kennen und nicht nur eine Wiedergutmachung, sondern auch eine Konfliktregelung den künftigen Umgang miteinander erleichtert.
  • Bei Unterschlagungen gegenüber Firmen und Institutionen, wenn aus der Betroffenheit durch die Schädigung nicht nur ein Wiedergutmachungsbedarf, sondern auch ein Konfliktregelungsbedarf besteht.
  • Bei Sachbeschädigungen und Diebstählen in Einzelhandelsgeschäften, Einrichtungen, wie z.B. Kindertagesstätten oder Schulen, wenn aus der Betroffenheit durch die Schädigung nicht nur ein Wiedergutmachungsbedarf, sondern auch ein Konfliktregelungsbedarf besteht.
  • Nur bei Tätern, die sich ihrer Verantwortung für die Tat stellen.
  • Nur bei vorliegender Bereitschaft der Beteiligten bzw. der Ansprechpartner der Geschädigten Einrichtung, die über den erforderlichen Verhandlungsspielraum verfügen.
  • Nicht bei Fällen mit therapeutischen Bedarf.
  • Nicht bei justiziell eingestellten Delikten.