Herzlich Willkommen

„Das Geheimnis des Erfolges ist, den Standpunkt des Anderen zu verstehen.“

H. Ford (1863 - 1947)

Herzlich Willkommen

Aus Erfahrung und Respekt

Anwaltsmediation ist ein strukturiertes Verfahren, welches vom Gesetzgeber gefördert wird. In diesem Prozess führen die Konfliktbeteiligten freiwillig und eigenverantwortlich unter die hochqualifizierte Expertise eines/einer Rechtsanwalts/in, eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts- ohne Hinzuziehung des Gerichts bis zur rechtsverbindlichen Protokollierung ihrer individuellen Konfliktlösung  durch. Der Rechtsanwalt/in begleitet und führt die Konfliktbeteiligten ausschließlich in seiner/ihrer allparteilichen Rolle und Funktion durch seine /ihre Mediations- und  wertvollen Meat- Kompetenz und darf seine wertvolle Expertise situativ für die Strukturierung und Prozessklärung nutzen bis zur Konfliktlösung.

Vor der jedes Mal anderen, äußerst belastenden Konfliktsituation begleiten wir Sie in allen Phasen Ihrer persönlichen Herausforderung im Rahmen unserer Tätigkeitsgebiete mit den Werkzeugen der professionellen Mediationskompetenz bis zur Konfliktlösung.

Wenn Veränderung, Zeitdruck, räumliche oder unmittelbare Nähe, hohe Emotionalität, hohes Prozessrisiko, Stichworte sind, die für Sie bei konfliktträchtigen Situationen zutreffen, ist die Nutzung der Mediationskompetenz der sinnvollste Weg für die  Ermöglichung Ihrer Konfliktlösung.

MODERIERTE RECHTSDURCHSETZUNG VERSUS ANWALTSMEDIATION

ANWALTLICHE KOMPETENZ – RECHTSDURCHSETZUNG

(Rechtswissen, Bewertung, Interessenvertretung)

DURCHSETZEND

PARTEIISCH/BEWERTEND

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MEDIATIONSKOMPETENZ DES ANWALTSMEDIATORS

(Struktur, Methoden, Kommunikation, Phasen)

ALLPERTEILICH/ERGEBNISOFFEN

MEATKOMPETENZ (Steuerungsebene) DES ANWALTSMEDIATORS

Steuert den Rollenwechsel und erlaubt die Bereicherung  

durch das Einbringen von  rechtlichen Informationen strukturierend und nicht bewertend.

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• Rollenbewusstsein

• Selbstreflexion

• Prozessverantwortung

• Allparteilichkeit

• Ethik & Haltung

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bewusste Integration beider Rollen

KONFLIKTLÖSUNG

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Die besondere Bereicherung der Anwaltsmediaton liegt darin,

dass der Anwaltsmediator/in  

sein/ihr juristisches Fachwissen  einbringen kann, und zwar

  • neutral & abstrakt  
  • alle Parteien gleichermaßen informierend
  • der Prozessklärung dienend

    Er kann

  • rechtlicher Rahmenbedingungen erklärt
    („Im Familienrecht gibt es grundsätzlich Zugewinn- und Gütertrennung.“)
  • mögliche Regelungsebenen benennen
    („Man kann über Zahlung, Sicherheiten und Zeitpunkte sprechen.“)
  • Optionen, ohne Empfehlung aufzeigen
    („Eine Lösung kann gerichtlich überprüfbar sein – muss aber nicht.“)

Profitieren Sie davon!

Konfliktlösung

1. Einzelne Konfliktberatungsgespräche

  • Verfahrens-, Verhandlungs-, konfliktvorbeugende-, oder konfliktlösende Beratung zur Selbstklärung für deutsche und ausländische Mitbürger bei Konflikten

    • In der Wirtschaft
    • In der Familie und Partnerschaft
    • Zwischen Arzt und Patient
    • Bei interkulturellen Konflikten
    • In der Schule und in der Nachbarschaft

  • Beratung von Führungskräften in einer herausfordernden Situation – Klärung von belastenden Strukturen- Sicherung
    der eigenen Qualität- Strategieentwicklung
  • Beratung in Veränderungs- und Orientierungsprozessen – Klärung von belastenden Strukturen- Sicherung der eigenen Qualität
  • Beratung bei strafrechtlich relevanten Konfliktsituationen für Täter-Opfer Ausgleich Interessierte.
  • Beratung bei strafrechtlich relevanten Konfliktsituationen für Jugendliche und ihrer Eltern.

Konfliktlösung

2. Mediation

  • In der Wirtschaft, für deutsche und ausländische Mitbürger bei Konflikten

    • In Situationen mit kommunikativen Barrieren
    • Bei Veränderungen von Geschäftsbeziehungen
    • In Vertragsangelegenheiten
    • In Planungs-, Projektentwicklungs- und Gestaltungsverhandlungen.
    • Bei Betriebs- und Praxisübergaben sowie Nachfolgeregelungen
    • Bei Umstrukturierungen
    • In Mitbestimmungsfragen und Mitbestimmungsverhandlungen
    • In Forderungssachen

  • In der Familie und Partnerschaft, für deutsche und ausländische Mitbürger

    • Bei Trennung und Scheidung.
    • Bei umgangs-und sorgerechtlichen Konflikten.
    • Bei Gewalt in der Ehe und Partnerschaft – wenn das Interesse des Wohles der Kinder im Vordergrund steht.
    • Bei binationalen (Griechisch- Deutsch / Deutsch-Griechisch) Kindschaftskonflikten in Anwendung des HKÜ.
    • Bei Konflikten zwischen Geschwistern
    • Bei (gleichgeschlechtlichen) Lebenspartnerschaften

  • Zwischen Arzt und Patient, für deutsche und ausländische Mitbürger

    • In außergerichtlichen Haftungssachen
    • In Forderungssachen

  • Zwischen Rechtsanwalt und Mandant in Honorarforderungssachen.
  • Zwischen Steuerberater und Mandant in Honorarforderungssachen.
  • In der Schule, für deutsche und ausländische Mitbürger

    • In Mobbingsituationen
    • In Situationen mit kommunikativen Barrieren

  • In der Nachbarschaft, für deutsche und ausländische Mitbürger.
  • In der Flüchtlingshilfe, für deutsche und ausländische Mitbürger.

Konfliktlösung

3. Täter- Opfer- Ausgleich

  • Bei Delikten bei denen Täter und Opfer sich kennen und nicht nur eine Wiedergutmachung, sondern auch eine Konfliktregelung den künftigen Umgang miteinander erleichtert.
  • Bei Unterschlagungen gegenüber Firmen und Institutionen, wenn aus der Betroffenheit durch die Schädigung nicht nur ein Wiedergutmachungsbedarf, sondern auch ein Konfliktregelungsbedarf besteht.
  • Bei Sachbeschädigungen und Diebstählen in Einzelhandelsgeschäften, Einrichtungen, wie z.B. Kindertagesstätten oder Schulen, wenn aus der Betroffenheit durch die Schädigung nicht nur ein Wiedergutmachungsbedarf, sondern auch ein Konfliktregelungsbedarf besteht.
  • Nur bei Tätern, die sich ihrer Verantwortung für die Tat stellen.
  • Nur bei vorliegender Bereitschaft der Beteiligten bzw. der Ansprechpartner der Geschädigten Einrichtung, die über den erforderlichen Verhandlungsspielraum verfügen.
  • Nicht bei Fällen mit therapeutischen Bedarf.
  • Nicht bei justiziell eingestellten Delikten.

Die Gesprächsführung erfolgt in den Sprachen

Deutsch und Griechisch

 

Die Hinzuziehung von Dolmetschern in anderen Sprachen unterliegt dem vorherigen Einverständnis der Mediatorin und aller Konfliktparteien.